Heimordnung Pfadiheim „Schneggebödeli“ Buchs SG

APV Alvier-Werdenberg | Stand: 20. Juni 2022

Das Pfadiheim ist ein Ort der Begegnung und der Möglichkeiten und steht allen Pfadis zur Verfügung. Auch den „Nichtpfadis“ bietet das Pfadiheim eine ideale Infrastruktur für jegliche Aktivitäten in und um das Heim.

Allgemeines

  • Der Vertragspartner muss volljährig sein.
  • Das Pfadiheim steht in erster Linie dem Pfadibetrieb zur Verfügung. Es muss damit gerechnet werden, dass an Samstagnachmittagen eine Pfadiübung in der Umgebung stattfindet.
  • Kommerzielle Nutzungen sind nicht erlaubt.
  • Alkoholgenuss nur nach Jugendschutzgesetz.
  • Im ganzen Pfadiheim gilt absolutes Rauchverbot.
  • Haustiere sind im Haus nicht erwünscht (ausgenommen Therapietiere).

1. Heimübernahme durch den Mieter

  • Die Heimübernahme erfolgt in der Regel selbständig via Schlüsseltresor und mitgeteiltem Sicherheitscode an den vertraglichen Mieter.
  • Das Heim und die Umgebung werden in sauberem und geordnetem Zustand übergeben.
  • Mängel sind bei der Übernahme dem Vermieter zu melden und auf dem Übergabeprotokoll aufzuführen.

2. Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich, sowohl das Heim und deren Infrastruktur, wie auch dessen Umgebung jederzeit geordnet und schonend zu behandeln.

  • Dekorationen dürfen nirgends Spuren hinterlassen.
  • Für alle entstandenen Schäden (inkl. Entfernen von Kritzeleien an Wänden und Türen) wird der Mieter haftbar gemacht.

3. Betrieb / Allgemeine Bestimmungen

Haus und Einrichtung

  • Das Obergeschoss darf nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
  • In den Schlafräumen herrscht absolutes Ess- und Trinkverbot (inkl. Kaugummi).
  • Die Einrichtung des Pfadiheims (Matratzen, Leintücher, Kissen, Tische, Bänke) darf nicht im Freien benutzt werden. Hierfür stehen separate Tische und Bänke zur Verfügung.
  • Feuer ist nur in den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Vor dem Verlassen der Feuerstelle muss die Glut vollumfänglich gelöscht werden.

Sicherheit und Haftung

  • Die Feuerlöscher dürfen nur im Notfall benutzt werden.
  • Fahrlässig oder mutwillig ausgelöster Brandalarm wird dem Mieter mit Fr. 800.- belastet.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Effekten des Mieters (Diebstahl, Brandschäden usw.).
  • Die Zufahrt zum Pfadiheim muss für die Rettungsorgane jederzeit offen gehalten werden.
  • Beim Verlassen des Hauses sind alle Türen, Fenster und Storen zu schliessen.

Ruhezeiten und Nachbarschaft

  • Bei Musik oder anderen Aktivitäten im Aussenbereich muss auf die umliegende Nachbarschaft Rücksicht genommen werden.
  • Die Nachtruhe gilt von 22.00 bis 07.00 Uhr.
  • Aufwendungen aufgrund von Reklamationen und/oder Bussen nach Polizeieinsätzen werden dem Mieter weiterverrechnet.

Zufahrt und Parkieren

  • Zwei Fahrzeuge dürfen auf dem Grundstück des Pfadiheims parkiert werden (siehe Zufahrtsregelung).
  • Fahrten zum Pfadiheim müssen möglichst eingeschränkt werden!
  • Die Parkplätze der umliegenden Liegenschaften dürfen nicht benutzt werden. (Parkmöglichkeiten siehe Zusatzblatt).

Entsorgung

  • Die Entsorgung von Abfällen muss durch den Mieter organisiert werden (Abfallsäcke durch den APV).

4. Heimrückgabe durch den Mieter an den Vermieter

  • Die Räume und die Umgebung sind bis zum festgesetzten Heimrückgabetermin nach Checkliste zu reinigen und in sauberem und geordnetem Zustand dem Vermieter zu übergeben.
  • Die Heimrückgabe erfolgt durch den vertraglichen Mieter oder einen von ihm bestimmten Vertreter zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort, an ein Mitglied der Heimbetriebskommission.
  • Die Schlüsselrückgabe kann nach Absprache via Schlüsselbox erfolgen.
  • Schäden sind bei der Heimrückgabe zu melden und auf dem Übergabeprotokoll aufzuführen.